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Artikel 1 Definitionen
Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe lauten wie folgt:
Auftragnehmer: De Tingieterij / 't Oude Ambacht Tin, Greffelingsestraat 25, 6626AP Alphen, Handelskammer: 70569037.

Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die den Auftragnehmer mit der Ausführung von Arbeiten und / oder der Lieferung von Waren beauftragt hat.

Vereinbarung: Die Vereinbarung oder Bestellung, auf deren Grundlage der Auftragnehmer seine Arbeiten und / oder Lieferungen für den Kunden ausführt.

Waren: Alle Waren / Produkte, einschließlich Unterlagen, Zeichnungen, Modelle, Skizzen, Muster, Proofs und alle (sonstigen) Ergebnisse der vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen, die Gegenstand einer Vereinbarung sind.

Aktivitäten: Alle Aktionen, Operationen und Dienstleistungen, die vom Auftragnehmer im Rahmen der Vereinbarung ausgeführt wurden oder werden. Parteien: Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam.


Artikel 2 Anwendbarkeit
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Abtretungen, Rechtsbeziehungen und Vereinbarungen, unabhängig vom Namen, wobei der Auftragnehmer und / oder
verpflichtet sich zu seinen verbundenen Unternehmen, Arbeiten auszuführen und / oder Waren für den Kunden zu liefern, sowie alle daraus resultierenden Arbeiten für den Auftragnehmer.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Vereinbarungen, an denen Dritte zur Umsetzung durch den Auftragnehmer beteiligt sind.

3. Die Anwendbarkeit der vom Auftraggeber verwendeten allgemeinen oder besonderen Bedingungen wird vom Auftragnehmer hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn und nachdem die vorgenannten Bedingungen vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich für anwendbar erklärt wurden. Die Akzeptanz der Anwendbarkeit solcher Bedingungen auf diese Weise bedeutet in keinem Fall, dass diese Bedingungen auch für andere Transaktionen zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer gelten.

4. Die Nichtigkeit oder Zerstörung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt die Anwendbarkeit der anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht aus.
Der Auftragnehmer und der Auftraggeber werden konsultieren, um nichtige oder nichtige Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem Zweck und Zweck der nichtigen oder nichtigen oder nichtigen Bestimmungen so gut wie möglich entsprechen.

Artikel 3 Angebot und Vereinbarung
1. Alle Angebote, Ratschläge, Unterlagen und Informationen werden unverbindlich gemacht und können vom Auftragnehmer innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach dem. Widerrufen, zurückgezogen oder geändert werden
Benachrichtigung des Auftragnehmers über die Annahme seines Angebots. Fehler, die in einem Angebot im Rahmen eines vom Auftragnehmer bereitgestellten Angebots und nicht ausschließlich auftreten
An den Kunden gerichtete (allgemeine) Informationen binden den Auftragnehmer nicht und führen nicht zur Haftung des Auftragnehmers.
2. Vereinbarungen werden nur durch eines der folgenden Ereignisse geschlossen:
a. schriftliche Annahme / Bestätigung oder Erfüllung einer vom Kunden erteilten oder angeforderten Bestellung durch den Auftragnehmer (mündlich mündlich);
b. Unbedingte Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden;
c. Unterzeichnung einer Vereinbarung im Namen des Auftragnehmers und von oder im Namen des Kunden;
3. Nur die in Absatz 2 genannte schriftliche Annahme oder die von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung bzw. das Angebot des Auftragnehmers oder die Rechnung zur Ausführung des
Es wird davon ausgegangen, dass Bestellung und / oder Arbeit den Inhalt der Vereinbarung korrekt wiedergeben.
4. Änderungen und / oder Ergänzungen der Vereinbarung gelten erst nach deren Annahme durch den Auftragnehmer, schriftlich oder durch Ausführung des Auftrags und / oder der Arbeiten gemäß den Änderungen und / oder Ergänzungen.
Artikel 4 Durchführung von Tätigkeiten
1. Nachdem der Vertrag abgeschlossen wurde und der Auftragnehmer alle relevanten Daten, Gegenstände und Dateien vom Kunden erhalten hat, wird der Auftragnehmer den Vertrag ausführen.
2. Grundsätzlich werden alle Arbeiten vom Auftragnehmer an Werktagen, während der Arbeitszeit und unter normalen Arbeitsbedingungen ausgeführt.
3. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Vereinbarung von Dritten ausführen zu lassen, unbeschadet der Haftung des Auftragnehmers für die Ausführung der Vereinbarung.
4. Hat der Auftragnehmer auf Anfrage oder mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers Arbeiten ausgeführt, die außerhalb des Inhalts und / oder des Umfangs der vereinbarten Leistungen liegen, so ist der Auftraggeber auf der Grundlage seiner Tarife Auftragnehmer des Auftragnehmers.
- zusätzliche - Gebühr zu bestimmen.
Der Auftragnehmer ist außerhalb des Inhalts und / oder der

Umfang der vereinbarten Leistungen und zu verlangen, dass eine separate
Vereinbarung wird geschlossen.

Artikel 5 Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, vom Standort des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat das Recht, Lieferverpflichtungen in Teilen zu erfüllen. Wenn ein anderer
Lieferort vereinbart wurde, erfolgt der Transport einer (Teil-) Bestellung auf Kosten des Auftraggebers, sofern nicht anders vereinbart.
2. Die Lieferzeiten wurden nach bestem Wissen auf der Grundlage von Informationen festgelegt, die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt waren. Angegebene Lieferzeiten werden niemals sein
gelten als Frist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die zu liefernde Ware zu den vereinbarten Bedingungen zu kaufen. Wenn keine Frist vereinbart wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, die zu liefernde Ware auf ersten Wunsch des Auftragnehmers zu kaufen.
4. Die zu liefernde Ware unterliegt dem Risiko des Kunden ab dem Zeitpunkt des Versands oder Transports durch oder im Auftrag des Auftragnehmers oder ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde oder eine Hilfsperson des Kunden die tatsächliche Kontrolle über diese Waren hat oder ab dem Zeitpunkt dass der Kunde die Ware in Übereinstimmung mit der Vereinbarung gekauft haben sollte.

Artikel 6 Garantie und Beschwerden
1. Der Auftragnehmer garantiert die übliche normale Qualität und Zuverlässigkeit der gelieferten Ware; Die tatsächliche Lebensdauer kann niemals garantiert werden.
2. Wenn die vom Auftragnehmer gelieferte Ware - von Dritten geliefert - vom Hersteller garantiert wird, gilt diese Garantie gleichermaßen zwischen den Parteien.
3. Wenn der Kunde eine natürliche Person ist, die nicht im Rahmen eines Berufs oder Geschäfts handelt, wird der Auftragnehmer die gesetzlichen Gewährleistungsfristen einhalten.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Richtigkeit der vom Auftragnehmer bei Lieferung und vom Auftragnehmer bei Lieferung eines vermuteten Mangels gelieferten Waren zu überprüfen
der gelieferten Ware. Waren, die der Kunde oder ein Assistent des Kunden ohne Widerspruch vierzehn (14) Kalendertage nach Lieferung gehalten oder verarbeitet, verarbeitet oder in die Macht anderer gebracht hat, gelten als vertragsgemäß.
5. Im Allgemeinen ist der Kunde verpflichtet, den Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Kunde dies entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, darüber zu informieren, wenn der gelieferte Gegenstand nicht der Vereinbarung entspricht. In jedem Fall beträgt diese Kündigungsfrist nicht mehr als vierzehn (14) Tage ab dem Zeitpunkt der Feststellung, dass der gelieferte Artikel nicht der Vereinbarung entspricht. Reklamationen entbinden den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
6. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zurückgesandte Waren ohne vorherige schriftliche Genehmigung anzunehmen. Die Annahme von Waren, die der Auftraggeber an den Auftragnehmer zurücksendet, bedeutet nicht, dass der Auftragnehmer den Grund für die Rücksendung anerkennt. Technisch unvermeidbare Abweichungen in Farben und Eigenschaften des Artikels führen niemals zu einer Gutschrift oder einem Rabatt.
7. Vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zurückgesandte Waren bleiben auf Risiko des Auftraggebers und der Auftraggeber schuldet die vereinbarten Preise und Tarife bis
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber diese Angelegenheiten gutgeschrieben. Alle anderen Schäden werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Nimmt der Auftragnehmer keine Rücksendung an, ist der Auftraggeber verpflichtet, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Rücksendung entstandenen Kosten zu erstatten.

Artikel 7 Preise und Zahlung
1. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ohne Transportkosten, ohne Mehrwertsteuer und andere von der zuständigen Behörde erhobene Abgaben.
2. Der Auftragnehmer hat das Recht, vereinbarte Preise und Tarife auf der Grundlage der durchschnittlichen Änderung des Selbstkostenpreises der zu liefernden und / oder vom Auftragnehmer zu liefernden Waren anzupassen.
Dienstleistungen, Wechselkurse und staatliche Steuern und Abgaben. Eine Anpassung der vereinbarten Preise und Tarife hat keinen Einfluss auf die Vereinbarung.
3. Wenn eine Bestellung ohne ausdrückliche Vereinbarung aufgegeben wird, wird sie zu den zum Zeitpunkt der Vertragsabwicklung geltenden Preisen ausgeführt, unabhängig von zuvor abgegebenen Angeboten oder zuvor berechneten Preisen.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber vor Vertragserfüllung einen noch zu bestimmenden Vorschuss zu verlangen

maximal 70% der Gesamtmenge
Rechnungsbetrag wird sein. Ein bezahlter Vorschuss wird von der letzten Rechnung abgezogen. Vorschüsse müssen innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt werden.
5. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in Euro.
6. Wenn während der Ausführung des Vertrags zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhergesehene Umstände eintreten, trägt der Kunde die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten.
7. Die Rechnungen des Auftragnehmers müssen gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen bezahlt werden.
Wenn keine Zahlungsfrist angegeben ist, muss die Rechnung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden.
8. Wenn der Kunde innerhalb der geltenden Frist keinen fälligen Geldbetrag gezahlt hat, ist der Kunde zum Fälligkeitstag ohne Mitteilung des Verzugs und in Bezug auf den Verzug in Verzug
ausstehender Anspruch aufgrund gesetzlicher Zinsen.
9. Alle Kosten, die durch die gerichtliche oder außergerichtliche Einziehung der Forderung (en) entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, auch soweit diese Kosten die gerichtliche Kostenordnung übersteigen. Dies betrifft zumindest die Kosten des Auftraggebers gemäß dem Dekret zur Entschädigung der außergerichtlichen Inkassokosten.
10. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer oder innerhalb der geltenden Zahlungsfrist nicht vollständig nachkommt, hat der Auftragnehmer das Recht, seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber vollständig auszusetzen.
11. Die Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sind in folgenden Fällen sofort fällig und zahlbar:
a. wenn dem Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, die Anlass zu der Annahme geben, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt;
b. wenn der Auftragnehmer den Kunden beim Abschluss des Vertrags gebeten hat, Sicherheit für die Erfüllung zu leisten, und diese Sicherheit nicht bereitgestellt wird oder nicht ausreicht. In den oben genannten Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrags auszusetzen oder bis
dies alles unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers auf Schadensersatz aufzulösen;
c. im Falle einer Liquidation, Insolvenz oder Beantragung eines Moratoriums für Zahlungen des Kunden.

Artikel 8 Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten und noch zu liefernden Waren bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis alle Ansprüche, die der Auftragnehmer gegen seinen Auftraggeber hat oder geltend machen wird, einschließlich der in BW 3:92, Absatz 2 genannten Ansprüche, vollständig bezahlt wurden.
2. Solange das Eigentum an der Ware nicht auf den Auftraggeber übergegangen ist, ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, die gelieferte Ware ohne schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers zu liefern.
das Eigentum an Dritte zu übertragen oder es zu nutzen oder im Namen Dritter oder an Dritte zu verpfänden oder auf andere Weise bereitzustellen.
3. Die Ware kann vom Auftragnehmer sofort zurückgefordert werden, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist oder wenn der Auftragnehmer Grund zu der Annahme hat, dass dies der Fall ist
Der Kunde wird seinen Verpflichtungen nicht nachkommen. Die mit der Rücknahme verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
4. Im Falle einer Insolvenz des Kunden oder bei Beantragung eines Moratoriums oder bei Pfändung seines beweglichen oder unbeweglichen Vermögens oder allgemein wann
Vorsichtsmaßnahmen werden von Dritten gegen den Auftraggeber getroffen, um die Zahlung von Ansprüchen oder Schadensersatz zu erhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises für die Lieferung eines Gegenstandes nicht erfolgt ist, der Auftragnehmer unverzüglich des Vorgenannten. Umstände mitzuteilen, damit der Auftragnehmer seine Eigentumsrechte geltend machen und sichern kann.
5. Rechte, die im Rahmen der Vereinbarung geliefert oder gewährt werden sollen, werden vom Auftragnehmer dem Kunden immer unter der aufschiebenden Bedingung geliefert oder gewährt, dass die
Die dem Auftragnehmer dafür geschuldeten Gebühren und die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Ausführung des Vertrags geschuldeten Gebühren wurden vollständig an den Auftragnehmer gezahlt.


Artikel 9 Höhere Gewalt
1. Wenn der Auftragnehmer die Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt nicht ausführen kann, ist er berechtigt, die Ausführung der Vereinbarung ganz oder teilweise auszusetzen, solange die höhere Gewalt vorliegt
geht weiter. Wenn der Auftragnehmer den Vertrag aufgrund höherer Gewalt dauerhaft nicht ausführen kann, hat er das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein.
2. Höhere Gewalt umfasst in jedem Fall: Arbeit

Einnahme, übermäßige Abwesenheit des Personals des Auftragnehmers, Transportschwierigkeiten, Feuer, staatliche Maßnahmen, einschließlich in
in jedem Fall Import- und Exportverbote, Quoten und Betriebsstörungen beim Auftragnehmer oder bei den Lieferanten des Auftragnehmers sowie Verzug der vorgenannten Lieferanten, aufgrund derer der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.


Artikel 10 Stornierung und Kündigung
1. Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers möglich. In diesem Fall ist der Kunde zusätzlich zur Entschädigung von mindestens 30% des Kaufpreises oder des vereinbarten Preises verpflichtet, bereits bestellte Waren zu kaufen, wenn sie nicht verarbeitet oder verarbeitet wurden, gegen Zahlung des Selbstkostenpreises. Der Auftraggeber haftet gegenüber Dritten für die Folgen der Stornierung und stellt den Auftragnehmer diesbezüglich frei.

2. Unbeschadet seiner gesetzlichen Kündigungs- und Aussetzungsbefugnisse ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag einseitig ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung und / oder zu kündigen
die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung auszusetzen, zumindest wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
a. Ein Antrag auf Aussetzung der Zahlung wurde gestellt.
b. Ein Insolvenzantrag wurde gestellt;
c. Eine Beschlagnahme wurde unter dem Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen;
d. Eine Entscheidung zur Auflösung und / oder Liquidation des Kunden wurde getroffen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über das Eintreten von Ereignissen zu informieren, auf die unter a bis d Bezug genommen wird.
3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Vertrag zu kündigen und Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund der vorgenannten Ereignisse auszusetzen.
schulde dem Kunden niemals eine Entschädigung.
4. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, fallen die Leistungen, die der Kunde bereits für die Ausführung des Vertrags erhalten hat, und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen.
des Auftraggebers unterliegt keiner Rücknahmeverpflichtung, es sei denn, der Auftragnehmer ist in Bezug auf diese Leistungen in Verzug. Im Zusammenhang mit Dienstleistungen, die vor oder bei der Auflösung der
Vom Auftragnehmer in Rechnung gestellte Beträge sind sofort fällig und vom Kunden nach Kündigung zu zahlen.


Artikel 11 Geistiges Eigentum
1. Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf Dienstleistungen und Produkte des Auftragnehmers, einschließlich in Bezug auf Software, Techniken, Texte, Designs, Modelle,
Daten und Bilder gehören dem Auftragnehmer oder seinen Lizenzgeber (n) und sind ausdrücklich vorbehalten.
2. Der Kunde respektiert die geistigen Eigentumsrechte des Auftragnehmers und seiner Lizenzgeber. Außer für den persönlichen Gebrauch der Produkte und Dienstleistungen von
Der Auftragnehmer und für den Zweck, für den er dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, darf ohne die ausdrückliche Genehmigung des Auftragnehmers oder seines Lizenzgebers nichts von den Produkten oder Dienstleistungen reproduziert, veröffentlicht, bearbeitet oder anderweitig verwendet werden. s).
3. Wenn der Auftragnehmer Waren auf Bestellung des Auftraggebers auf der Grundlage eines Designs, das nicht vom Auftragnehmer stammt, herstellt oder herstellen lässt, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Verstößen in Bezug auf (Herstellung und Verwendung) der Waren im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums frei. von Dritten.
4. Der Auftragnehmer erklärt, dass das Gelieferte nach bestem Wissen nicht die in den Niederlanden geltenden Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt.


Artikel 12 Haftung
1. Soweit der Auftragnehmer Waren von Dritten liefert, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit den von ihm gelieferten Waren, sondern für Schäden, die von diesen Dritten hergestellt wurden, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Der Auftragnehmer garantiert, dass die gelieferte Ware den im Produktionsland geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht.
Der Auftragnehmer haftet nicht für (die Folgen) der Nichteinhaltung geltender Gesetze und Vorschriften außerhalb des Produktionslandes. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund eines möglichen Verstoßes gegen geltende Gesetze und Vorschriften außerhalb des Produktionslandes frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, den Auftragnehmer unverzüglich über festgestellte Verstöße und / oder Haftungen zu informieren.
3. Der Auftragnehmer haftet nur, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner Untergebenen verursacht wurde.
4. Wenn und soweit der Auftragnehmer für Schäden haften sollte, ist diese Haftung begrenzt

kt zu Material und / oder
direkte Personen- oder Sachschäden. Auftragnehmer ist nicht
haftet für indirekte Schäden, einschließlich
Folgeschäden, entgangenen Gewinn, verpasste Ersparnisse, Zerstörung oder
Verlust von Dateien und / oder Daten, Verzögerung von Schäden,
erlittener Verlust, Schäden durch fehlerhafte Versorgung
Informationen, Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen oder Ansprüchen von
Dritte auf dem Kunden.
5. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Zahlung von Schadensersatz ist begrenzt
Schaden bis zur Menge der Ware zu lenken
oder vereinbarter Servicepreis ohne Umsatzsteuer
und andere von der Regierung erhobene Abgaben, sofern diese vom Kunden gezahlt wurden. Handelt es sich bei der Vereinbarung hauptsächlich um eine fortlaufende Leistungsvereinbarung, wird der vereinbarte Preis auf einen Höchstbetrag des Gesamtbetrags der vereinbarten Vergütung für den Monat vor dem festgelegt
Zeitpunkt, zu dem der Schaden eingetreten ist, ohne Umsatzsteuer und andere von der Regierung erhobene Abgaben, sofern diese vom Kunden bezahlt wurden. Im Übrigen ist die Haftung von
Der Auftragnehmer beschränkt in dem Sinne, dass eine Haftung nur übernommen wird, wenn die (mögliche) Versicherungsgesellschaft des Auftragnehmers diese Haftung als solche anerkennt, und
begrenzt auf den Betrag der Anerkennung durch die jeweilige Versicherungsgesellschaft.
6. Der Auftraggeber hat die Beweislast dafür, dass die Waren, auf die sich die Beschwerde bezieht, mit denen des Auftragnehmers übereinstimmen.


Artikel 13 Entschädigung
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von einem Schadensersatzanspruch eines Dritten frei, der sich auf ein Ereignis bezieht, für das der Auftragnehmer den Auftraggeber haftbar machen muss, zumindest insoweit, als der Auftragnehmer diesem Dritten mehr Entschädigung zu zahlen hat, als er dem Auftraggeber in diesem Fall hätte zahlen müssen er hätte den Auftragnehmer auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Schaden verklagt. Die Entschädigung deckt auch die Kosten der Verteidigung gegen diese Ansprüche.


Artikel 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Alle Verträge und Rechtsbeziehungen des Auftragnehmers unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Alle Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in Arnheim vorgelegt.
Eingereicht bei der Handelskammer unter der Nummer 70569037